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   VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847   

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VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847 (https://dejure.org/1996,19502)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.1996 - 7 B 94.1847 (https://dejure.org/1996,19502)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 7 B 94.1847 (https://dejure.org/1996,19502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Besuch einer hessischen Schule eines in Bayern wohnenden Schülers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 491
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
    Eine derartige Erstattung fiktiver Schulwegkosten sehen Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 SchulwegKFrG, § 2 SchBefV, im Gegensatz zu § 94 Abs. 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes, das der von den Klägern vorgelegten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.09.1994 (NJW 1995, 344 ff.) zugrunde lag und die deshalb nicht einschlägig ist, nicht vor.
  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
    Da die Übernahme der Beförderungskosten verfassungsrechtlich eine freiwillige gesetzliche Leistung des Staates ist, konnte dieser auch insoweit die Beförderungsvoraussetzungen enger festlegen, als dies offensichtlich allen denkbaren Elternwünschen entspricht, ohne damit gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, insbesondere Art. 3 GG, zu verstoßen (vgl. dazu BayVGH vom 16.09.1992 Nr. 7 B 91.1988; BayVerfGH, BayVBl. 1985, 14/15; HessStGH, NVwZ 1984, 788/789; BVerwG, NVwZ 1982, 441).
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
    Da die Übernahme der Beförderungskosten verfassungsrechtlich eine freiwillige gesetzliche Leistung des Staates ist, konnte dieser auch insoweit die Beförderungsvoraussetzungen enger festlegen, als dies offensichtlich allen denkbaren Elternwünschen entspricht, ohne damit gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, insbesondere Art. 3 GG, zu verstoßen (vgl. dazu BayVGH vom 16.09.1992 Nr. 7 B 91.1988; BayVerfGH, BayVBl. 1985, 14/15; HessStGH, NVwZ 1984, 788/789; BVerwG, NVwZ 1982, 441).
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/16).

    Der Verordnungsgeber wollte jedoch mit § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV keine übermäßige Ausweitung der Beförderungskosten entstehen lassen (BayVGH, U.v. 10.1.1996 a.a.O. S. 17).

    Die Unzumutbarkeit im Sinne dieser Vorschrift setzt außergewöhnliche individuelle Umstände voraus, die zum Ausgleich von Härten aufgrund der Beschränkung der Beförderungspflicht auf die nächstgelegene Schule Berücksichtigung verlangen (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/18).

    Bei der Entscheidung hierüber durfte der beklagte Aufgabenträger das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/18).

  • VGH Bayern, 12.02.2001 - 7 B 99.3719

    Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Vierstufige Realschule und

    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zum Urteil des Senats vom 10. Januar 1996 (NVwZ-RR 1997, 491; ebenso Beschluss vom 17.12.1997 Az. 7 BZ 97.1781).

    Der Senat hält insoweit an seiner - im Anschluss an die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. April 1980 (BayVBl 1991, 16) ergangenen - gefestigten Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 10.01.1996 NVwZ-RR 1997, 491/494), dass das Bayerische Schulwegkostenrecht die Erstattung fiktiver Schulwegkosten nicht erfasst.

  • VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 2 K 14.2015

    Schülerbeförderungskosten, nächstgelegene Schule, pädagogische Eigenheit,

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und dass die Schule damit, ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen, deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (vgl. BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/16).

    Der Verordnungsgeber wollte durch § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV keine übermäßige Ausweitung der Beförderungskosten entstehen lassen (vgl. BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/16).

    Bei der Entscheidung darf der Aufgabenträger das öffentliche Interesse an der sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchBefV) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n. F. 49, 12/18; U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris).

  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847).

    Das Konzept der Doppelstunden ist inzwischen an einer Vielzahl von Schulen sämtlicher Schularten - auch Schulen ohne Ganztagesangebot - verbreitet; dass dieses Konzept an anderen als der ...Realschule "auch nicht ansatzweise" vorhanden wäre, wie vom BayVGH (U.v. 10.1.1996, a.a.O.) gefordert, kann daher nicht festgestellt werden.

    Bei der Entscheidung hierüber durfte der beklagte Aufgabenträger das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434).

  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

    Die Erstattung der Beförderungskosten zu einer außerbayerischen Schule ist basierend auf dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz grundsätzlich möglich (BayVGH, U. v. 30.11.1984 - 7 B 83 A.681 - BayVBl 1985, 561; U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434), wenn diese einer bayerischen Schule gleichwertig ist und die sonstigen Voraussetzungen einer notwendigen Beförderung vorliegen (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U. v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703; VG Augsburg, U. v. 15.1.2013 - Au 3 K 11.1963 - juris).

    Hierbei ist es erforderlich, dass in Bezug auf die Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung eine Vergleichbarkeit der außerbayerischen Schule mit einer bayerischen Schule besteht (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U. v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).

    Es sollen nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfasst werden, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n. F. 49, 12/16; BayVGH, U. v. 14.4.2014 - 7 B 14.24 - juris Rn. 25, der für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Schulprofil "Inklusion" i. S. d. Art. 30b Abs. 3 BayEUG als schülerbeförderungsrechtlich relevante pädagogische Eigenheit erachtet).

  • VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

    Dass auch die Eltern eines Schülers einen möglichen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten nach Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) i.V.m. § 2 der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) in eigenem Namen geltend machen können (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434), ändert hieran nichts.

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).

    Dazu kann nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen ausreichen, weil andernfalls die Vorschriften des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lassen, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - BeckRS Rn. 2).

  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847).

    Bei der Entscheidung hierüber durfte der beklagte Aufgabenträger das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434).

  • VG Regensburg, 22.01.2015 - RN 2 K 14.1161

    Kostenfreiheit des Schulwegs, nächstgelegene Schule, Realschule,

    Bei der Entscheidung darf der Aufgabenträger das öffentliche Interesse an der sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchBefV) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, u. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n. F. 49, 12/18; U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris).

    Die Übernahme der Beförderungskosten ist verfassungsrechtlich eine freiwillige gesetzliche Leistung des Staates, so dass dieser auch die Beförderungs- und Kostenerstattungsvoraussetzungen enger festlegen kann, als dies allen denkbaren Elternwünschen entspricht, ohne damit gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, insbesondere Art. 3 GG zu verstoßen (vgl. BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - NVwZ-RR 1997, 491).

  • VG Regensburg, 15.02.2016 - RN 3 K 15.1262

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten - Freie Entscheidung des Staates zur

    Bei der Entscheidung darf der Aufgabenträger allerdings das öffentliche Interesse an sparsamer Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchBefV) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH - U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/18; U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris).

    Die Übernahme der Beförderungskosten ist verfassungsrechtlich eine freiwillige gesetzliche Leistung des Staates, so dass dieser auch die Beförderungs- und Kostenerstattungsvoraussetzungen enger festlegen kann, als dies allen denkbaren Elternwünschen entspricht, ohne damit gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, insbesondere auch Art. 3 GG zu verstoßen (vgl. BayVGH - U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - NVwZ, RR 1997, 491).

  • VG Würzburg, 16.03.2015 - W 2 K 14.164

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Werkrealschule; Mittelschule; außerbayerische

    Die Erstattung der Beförderungskosten zu einer außerbayerischen Schule ist basierend auf dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz grundsätzlich möglich (BayVGH, U.v. 30.11.1984 - 7 B 83 A.681 - BayVBl 1985, 561; U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434), wenn diese einer bayerischen Schule gleichwertig ist und die sonstigen Voraussetzungen einer notwendigen Beförderung vorliegen (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703; VG Augsburg, U.v. 15.1.2013 - Au 3 K 11.1963).

    Hierbei ist es erforderlich, dass in Bezug auf die Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung eine Vergleichbarkeit der außerbayerischen Schule mit einer bayerischen Schule besteht (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).

  • VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24

    Das Schulprofil "Inklusion" (Art. 30b Abs. 3 BayEUG) stellt für Schüler mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 3 B 16.18

    Erstattungsfähigkeit angefallener Schülerbeförderungskosten wegen

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 7 ZB 14.2300

    Schülerbeförderung; Übernahme der Beförderungskosten; nächstgelegene Schule;

  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 7 ZB 21.115

    Zu den Anforderung an pädagogische Eigenheiten als Voraussetzung für die

  • VGH Bayern, 02.03.2015 - 7 ZB 14.2484

    Schülerbeförderung; Übernahme der Beförderungskosten; nächstgelegene Schule;

  • VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00406

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei Bestehen einer Praktikumsstelle

  • VG Cottbus, 07.01.2014 - 1 K 41/13

    Schülerbeförderung

  • VG Regensburg, 17.12.2014 - RO 2 K 14.1217

    Parteiwechsel auf Beklagtenseite nach Klageerhebung; Klagefrist;

  • VG Ansbach, 25.05.2020 - AN 2 K 19.01736

    Voraussetzungen der Übernahme von Schulwegkosten in Abhängigkeit vom schulischen

  • VG München, 30.01.2018 - M 3 K 16.4631

    Übernahme von Schulwegkosten

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

  • VG Bayreuth, 14.03.2011 - B 3 K 10.791

    Kostenfreiheit des Schulweges; nächstgelegene Schule; Förderklasse für

  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214

    Notwendige Beförderung; freiwilliger Schulwechsel; Ermessensentscheidung der

  • VG Augsburg, 11.12.2018 - Au 3 K 16.1694

    Erstattung von Schulwegkosten

  • VG Bayreuth, 25.01.2016 - B 3 K 15.217

    Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule

  • VG München, 16.04.2013 - M 3 K 11.5448

    Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule

  • VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 3 K 11.1963

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Außerbayrische (baden-württembergische) Schule;

  • VG Würzburg, 22.04.2009 - W 2 K 08.2078

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen

  • VG Ansbach, 17.09.2021 - AN 2 K 21.01093

    Schulwegkostenfreiheit nur für nächstgelegene Schule

  • VG Cottbus, 13.04.2012 - 1 K 870/09

    Schülerbeförderung

  • VG Augsburg, 01.03.2011 - Au 3 K 10.1887

    Schulwegkostenfreiheit; nächstgelegene Schule; Zulässigkeit eines

  • VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.222

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen

  • VG Ansbach, 19.09.2008 - AN 2 K 08.00185

    Nächstgelegene Schule; keine Verzichtsmöglichkeit für eine Teilstrecke des

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